Begutachtungspraxis
für Schmerzen

Dr. med. Claudius M. Böck


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CRPS I . Morbus Sudeck

Eine gutachtliche Herausforderung: CRPS


Das CRPS (=Komplexes regionales Schmerzsyndrom) erweist sich in der ärztlichen Begutachtung in mehrfacher Hinsicht als herausfordernd:

Das CRPS (früher auch Morbus Sudeck, Algodystrophie, Frakturkrankheit genannt) tritt wie kaum ein anderes chronisches Schmerzsyndrom mit einer grossen Vielgestaltigkeit in der individuellen Symptom-Konstellation auf. Es gibt weder ein einzelnes Symptom, noch irgendein technisches Verfahren, das ein CRPS sicher beweisen und/oder sicher ausschliessen könnte.

Die das CRPS auslösende Situation ist zudem fast immer bagatellhaft, so dass die Diagnose bei dieser in vielen Fällen schwerwiegenden Erkrankung schon wegen der fehlenden Schwere des Traumas oft nicht erwogen wird.

Auch in der Behandlung des CRPS existieren sehr divergente und leider zum Teil auch wenig störungsspezifische Ansätze, so dass beim Patienten nicht selten neben individuellen Schmerz- und Stressvorerfahrungen auch ein iatrogen konditioniertes Krankheitsverständnis und untaugliche Bewältigungsstrategien bestehen. Die Diagnose eines CRPS ist entsprechend der Leitlinien in erster Linie eine klinische Diagnose, die vor allem im Hinblick auf die anamnestischen Details im Sinne eines Mosaiks zusammengetragen werden muss.

Bedingt durch eine oft viel zu spät gestellte CRPS-Diagnose und eine oft völlig an den Leitlinien vorbeigehende Therapie verwundert es nicht, dass es vor allem in späten Stadien dieser Erkrankung viel Erfahrung erfordert, Ursache und Wirkung auseinanderzuhalten. 

Die qualifizierte Begutachtung des CRPS knüpft sich somit zwingend an die langjährige und umfangreiche ärztliche Erfahrung in der schmerztherapeutischen Behandlung dieser regelmässig multifaktoriell ausgelösten und unterhaltenen Schmerzstörung mit einem nicht selten ganz wesentlichen Anteil in einer nicht unfallabhängigen psychischen Co-Morbidität oder biographischen Belastungssituation, die es zu erkennen gilt, um eine korrekte gutachtliche Einschätzung vornehmen zu können.
 


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